AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der TLT Bauunternehmen GmbH
Hessenring 14
64572 Büttelborn
Deutschland
und ihren Kunden über Bau-, Sanierungs-, Fensterbau-, Montage- und sonstige vereinbarte Bauleistungen. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung der TLT Bauunternehmen GmbH oder durch die beiderseitige Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrags zustande. Angebote der TLT Bauunternehmen GmbH sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und den individuell vereinbarten Vertragsunterlagen.

3. Leistungsumfang
Die TLT Bauunternehmen GmbH erbringt die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Leistungen, insbesondere im Bereich Fensterbau, Fenstereinbau, Türen, Sonnenschutz, Wintergärten und Betonsanierung. Änderungen oder zusätzliche Leistungen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gewünscht werden, können zu einer Anpassung des vereinbarten Preises und der Ausführungsfrist führen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarten Arbeitsbereiche zum vereinbarten Termin zugänglich und frei von hindernden Gegenständen sind. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen, können zu einer entsprechenden Verlängerung der Ausführungsfrist und gegebenenfalls zu zusätzlichen Kosten führen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist die TLT Bauunternehmen GmbH berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und weitere gesetzlich zulässige Kosten geltend zu machen.

6. Ausführungsfristen
Vereinbarte Ausführungsfristen beginnen grundsätzlich erst, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen für die Ausführung vorliegen. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse, Lieferengpässen, behördlicher Maßnahmen oder Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der TLT Bauunternehmen GmbH liegen, können zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist führen.

7. Änderungen und Zusatzleistungen
Vom Kunden nachträglich gewünschte Änderungen oder zusätzliche Arbeiten werden, soweit möglich, vor Beginn der Ausführung mit dem Kunden abgestimmt. Zusätzliche Leistungen können gesondert berechnet werden.

8. Abnahme
Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen kann eine Abnahme erfolgen. Der Kunde hat erkennbare Mängel bei der Abnahme möglichst konkret mitzuteilen. Soweit gesetzlich zulässig, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme trotz Fertigstellungsanzeige nicht innerhalb einer angemessenen Frist erklärt oder die Leistung bestimmungsgemäß nutzt. Gesetzliche Regelungen zur Abnahme bleiben unberührt.

9. Mängel und Gewährleistung
Für die Rechte des Kunden bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im jeweiligen Vertrag keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Festgestellte Mängel sind der TLT Bauunternehmen GmbH möglichst unverzüglich und nachvollziehbar mitzuteilen. Die TLT Bauunternehmen GmbH erhält zunächst die Möglichkeit, berechtigte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und zu beseitigen.

10. Haftung
Die TLT Bauunternehmen GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens bleibt unberührt.

11. Eigentumsvorbehalt
Soweit gelieferte Materialien oder Waren dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der TLT Bauunternehmen GmbH, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

12. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, soweit gesetzlich zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und gesetzlich zulässig ist.

13. VerbraucherrechteIst der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften. Soweit bei Verträgen mit Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Kunde hierüber gesondert informiert.

14. Gerichtsstand
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Soweit gesetzlich zulässig und der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der TLT Bauunternehmen GmbH vereinbart.

15. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Verbrauchern bleiben unberührt.

16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Stand: August 2026